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 Urteile

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Bundesgerichtshof: Zeitschriftenabo bis 200 € muss nicht schriftlich sein
Karlsruhe, 26.04.2004: Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 05.02.2004 entschieden, dass Zeitschriftenabonnements nicht schriftlich abgeschlossen werden müssen, wenn die bis zum frühest möglichen Kündigungszeitpunkt zu zahlenden Abonnementsgebühren nicht mehr als 200 € betragen.
Az.: 1 ZR 90/01 in: JurPC Web-Dok. 162/2004
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OLG Köln: Keine Geheimniskrämerei im Internet
Köln, 19.04.2004: Das Oberlandesgericht Köln hat geschäftsmäßigen Anbietern von Telediensten verboten, den Verbrauchern ihre Telefonnummer zu verschweigen.
Urteil vom 13.02.2004, Az.: 6 U 109/03, in: JurPC Web-Dok. 159/2004
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Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd: Widerruf bei Online-Auktion
Saarbrücken, 19.04.2004: Erst jetzt wird bei JurPC ein Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch-Gmünd veröffentlicht, das für Internetkäufer wichtige Grundsätze festschreibt: In der Internetauktion gibt es ein Widerrufsrecht, wenn der Verkäufer gewerblich tätig ist und die Widerrufsfrist von 14 Tagen läuft nur bei ordentlicher Belehrung des Verbrauchers. Die Belehrung im Internet reicht nicht.
Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 130 C 130/01, in: JurPC Web-Dok. 46/2004
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OLG Hamburg: Preisangaben im Internet erforderlich
Hamburg, 22.03.2004: Ein Internethändler, der durch Typenbezeichnungen spezifizierte Geräte der Unterhaltungselektronik ohne Preisangabe, sondern mit dem Hinweis anbietet "es handelt sich hierbei um ein beratungsintensives Produkt, bitte kontaktieren sie unsere hotline für eine kompetente Fachberatung", verstößt gegen die Preisangaben Verordung.
Urteil vom 11.09.2003, Az.: 5 U 69/03; in: JurPC Web-Dok. 80/2004
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OLG Hamburg: Preisangabe bei Internetangeboten
Hamburg, 22.03.2004: Bewirbt ein Internethändler Geräte der Unterhaltungselektronik mit der Angabe "Top Tagespreis" und kann man den Preis erst durch Anklicken dieser Worte in Erfahrung bringen, liegt darin ein Verstoß gegen die Preisangaben Verordnung.
Urteil vom 06.11.2003, Az.: 5 U 48/03, in: JurPC Web-Dok. 79/2004
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OLG München: Impressum muss leicht erkennbar sein
München, 01.03.2004: Ein Internethändler genügt seiner Informationspflicht über seine Angaben zum Unternehmen nicht, wenn sich der Link zum Impressum nur durch Scrollen über vier Bildschirmseiten am unteren Ende der Seite befindet.
Urteil vom 12.02.2004, Az.: 29 U 4564/03, in: JurPC Web-Dok. 136/2004 (noch nicht rechtskräftig)
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Europäischer Gerichtshof: Medikamentenkauf im Internet
Luxemburg, 11.12.2003: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bisherige Verbot, Medikamente in Deutschland im Internet zu verkaufen, für unzulässig erklärt - jedenfalls teilweise.
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