Oberlandesgericht Köln - Billigflieger müssen vollständigen Preis nicht sofort zeigen
Köln, 02.02.2005: Das Oberlandesgericht Köln hat in einer jetzt in JurPC veröffentlichten Entscheidung die Nennung eines Flugpreises ohne Mehrwersteuer bei erstmaliger Nennung eines Preises im Internetangebot für rechtmäßig erklärt. Der Nutzer müsse nur klar und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass der zutreffende Endpreis bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem genannt wird.
Das Urteil des OLG Köln vom 29.10.2004 - Az.: 6 U 126/04 im Wortlaut bei JurPC: http://www.jurpc.de/rechtspr/20050012.htm
ombudsmann.de meint: es ist bedauerlich, dass das bewusste Werben insbesondere der Billigflieger mit unvollständigen Preisangaben durch die Rechtsprechung weiter abgesegnet wird. Schon der Bundesgerichtshof hatte solche unvollständigen Preisangaben zu Beginn eines Internetangebotes für rechtmäßig erklärt. Dem hat sich das Oberlandesgericht Köln jetzt - leider - angeschlossen. Im Ergebnis wird es für den Verbraucher immer schwieriger, Preise zu vergleichen. Der Gesetzgeber sollte eine Verschärfung der Preisangabenverordnung beschließen, die solche Irreführungen der Verbraucher ausschließt und die Anbieter verpflichtet, in allen Werbemaßnahmen und Angeboten immer den vollständigen Endpreis inclusive aller Steuern und Gebühren anzubieten.
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