Amtsgericht Radolfzell: Widerrufsrecht bei gewerblichem eBay-Handel
München, 08.11.2004: Die NJW veröffentlicht ein Urteil des Amtsgerichts Radolfzell, mit dem das Recht zum Widerruf eines eBay-Vertrages mit einem gewerblichen Anbieter festgestellt wird, der sich selbst als "Powerseller" bezeichnet. Urteil des AG Radolfzell vom 29.07.2004, Az.: 3 C 553/03, in: NJW 46/2004, S. 3342
Das Amtsgericht Radolfzell bestätigt die auch von ombudsmann.de vertretene Auffassung, dass ein eBay-Kauf keine "Versteigerung" im Rechtssinne ist, die das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher ausschließen könnte. Vgl auch unsere Meldung vom 03.11.2004 über die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
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