Oberlandesgericht München: Scharfe Kontrollpflichten für DVD-Händler zum Jugendschutz
München, 08.11.2004: Die NJW veröffentlicht ein Urteil des Oberlandesgerichts München, mit dem aus wettbewerbsrechlicher Sicht dem Versender von FSK-18-Filmen auf DVD scharfe Kontrollpflichten zum Schutz Jugendlicher auferlegt werden. (Urteil des OLG München vom 29.07.2004, Az.: 29 U 2745, in: NJW 46/2004, S. 3344 - 3346)
Die Leitsätze des Einsenders der NJW:
- Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit Bildträgern ohne Jugendfreigabe nach § 12 III Nr.2 Jugendschutzgesetz (FSK-18-Filme) sind wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.
- Eine Vorkehrung zur Sicherstellung des ausschließlichen Erwachsenenversands nach §1 IV Jugendschutzgesetz ist nur dann gegeben, wenn die Art und Weise der Übersendung gewährleistet, dass die Warensendung dem volljährigen Kunden, an den sie adressiert ist, persönlich ausgehändigt wird.
- Die Legaldefinition des Versandhandels in § 1 IV Jugendschutzgesetz ist wegen des identischen Schutzzwecks des Jugendschutzes auch für das Versandhandelsverbot des § 184 I Nr. 3 StGB maßgeblich.
Vgl. auch die Besprechung von Liesching, Anforderungen des Erwachsenenversandhandels nach dem Jugendschutzgesetz, in: NJW 46/2004 S. 3303 - 3304
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