Anbieter - woran erkennen Sie gute und schlechte Anbieter
Ein Unternehmer, der im Internet Ware anbietet, muss sowohl über sich als auch über wichtige Aspekte des Kaufvertrages informieren. Die Informationen müssen einfach zugänglich sein und dürfen sich nicht hinter einer großen Zahl von Klicks verstecken. Insbesondere muss die Angabe über das Unternehmen leicht zugänglich sein (Impressum) und den Namen des Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter und die ladungsfähige Anschrift enthalten (§ 1 BGB-InfoV). Fehlt es schon daran oder haben Sie Schwierigkeiten, diese Angaben zu finden, verlassen Sie die Website. Der Unternehmer hat entweder etwas zu verbergen oder er tritt nicht professionell im Internetmarkt auf.
|