Wenn Sie diesen Ratgeber lesen, weil Sie ein Problem mit einem Internetkauf haben, sollten Sie sich als erstes mit einer sehr wichtigen Frist beschäftigen:
Innerhalb von nur 14 Tagen kann eine wichtige Frist ablaufen, in der Sie ohne Angabe von Gründen entweder den Vertrag widerrufen können oder – wenn der Verkäufer diese Möglichkeit statt dessen eingeräumt hat – von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen (§ 312 d BGB; § 355 BGB; § 1 BGB-InfoV; § 3 BGB-InfoV). Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind und der Unternehmer seine Informationspflichten nach § 312 c BGB beziehungsweise § 312 e BGB erfüllt hat. Die Frist beginnt nicht zu laufen, bevor die Ware bei Ihnen eingegangen ist (§ 312 d Abs. 2 BGB). Die Berechnung der Frist ist nicht in allen Fällen einfach. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt. Im Zweifel widerrufen Sie den Vertrag schriftlich. Zur Wahrung der Frist reicht die Absendung des Widerrufsschreibens aus. Machen Sie das per Einschreiben und heben Sie den Einlieferungsschein der Post gut auf.
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