Negativliste
In diesem Abschnitt veröffentlicht die Schlichtungsstelle
ombudsmann.de diejenigen Anbieter, die sich trotz mehrfacher
Aufforderung bisher nicht bereit gefunden haben, an dem Schlichtungsverfahren
teilzunehmen.
Die Negativliste
ist kein "Pranger" sondern eine Information an die Verbraucher, welche
Unternehmen sich an dem angebotenen Schlichtungsverfahren nicht beteiligen
wollen.
Wenn sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle
ombudsmann.de wenden, wird dies dem jeweiligen Anbieter
unverzüglich mitgeteilt und er wird gebeten, sich an dem Schlichtungsverfahren
zu beteiligen.
Äußert sich der Anbieter nicht, wird er von ombudsmann.de
mehrfach erinnert. Zuletzt wird ihm die Möglichkeit mitgeteilt, ihn in die
Negativliste aufzunehmen. Äußert er sich daraufhin immer noch nicht und teilt
der Verbraucher mit, seine Beschwerde sei noch nicht durch den Anbieter erledigt
worden, dann wird er in diese Negativliste aufgenommen.
Soweit es in der Möglichkeit von ombudsmann.de liegt,
versuchen wir den Grund für die Weigerung zu erfahren.
Ombudsmann.de ist selbstverständlich bereit, die Eintragung in
die Liste rückgängig zu machen, wenn sich herausstellen sollte, dass eine
Bereitschaft zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren besteht beziehungsweise
andere Wege angeboten werden, den Beschwerden von Verbrauchern in angemessener
Weise Rechnung zu tragen.
Alle Angaben zu den Firmen, den Namen ihrer Inhaber und Vertreter, ihren
Adressen und Registernummern sowie sonstigen Angaben beruhen im Wesentlichen auf
den Angaben im Impressum der Website der jeweiligen Firma, teilweise aber auch
auf eigenen Recherchen von ombudsmann.de. Diese Angaben müssen nicht richtig und
vollständig sein. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Angaben.
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