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Negativliste

In diesem Abschnitt veröffentlicht die Schlichtungsstelle ombudsmann.de diejenigen Anbieter, die sich trotz mehrfacher Aufforderung bisher nicht bereit gefunden haben, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die Negativliste ist kein "Pranger" sondern eine Information an die Verbraucher, welche Unternehmen sich an dem angebotenen Schlichtungsverfahren nicht beteiligen wollen.

Wenn sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle ombudsmann.de wenden, wird dies dem jeweiligen Anbieter unverzüglich mitgeteilt und er wird gebeten, sich an dem Schlichtungsverfahren zu beteiligen.

Äußert sich der Anbieter nicht, wird er von ombudsmann.de mehrfach erinnert. Zuletzt wird ihm die Möglichkeit mitgeteilt, ihn in die Negativliste aufzunehmen. Äußert er sich daraufhin immer noch nicht und teilt der Verbraucher mit, seine Beschwerde sei noch nicht durch den Anbieter erledigt worden, dann wird er  in diese Negativliste aufgenommen.

Soweit es in der Möglichkeit von ombudsmann.de liegt, versuchen wir den Grund für die Weigerung zu erfahren. Ombudsmann.de ist selbstverständlich bereit, die Eintragung in die Liste rückgängig zu machen, wenn sich herausstellen sollte, dass eine Bereitschaft zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren besteht beziehungsweise andere Wege angeboten werden, den Beschwerden von Verbrauchern in angemessener Weise Rechnung zu tragen.

Alle Angaben zu den Firmen, den Namen ihrer Inhaber und Vertreter, ihren Adressen und Registernummern sowie sonstigen Angaben beruhen im Wesentlichen auf den Angaben im Impressum der Website der jeweiligen Firma, teilweise aber auch auf eigenen Recherchen von ombudsmann.de. Diese Angaben müssen nicht richtig und vollständig sein. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

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