Vereinfachte Textversion aufrufen

www.ombudsmann.de
  05. Februar 2012
:: VERBRAUCHER LOGIN  :: ANBIETER LOGIN
  AUSWAHL
  :: HOME
  :: AKTUELLES
  :: ÜBER UNS
  :: HäUFIGE FRAGEN
  :: RATGEBER
Literatur
  :: LITERATUR
  :: URTEILE
Gesetzestexte
  :: GESETZESTEXTE
  :: GüTEZEICHEN
Negativliste
  :: NEGATIVLISTE
  :: ANMELDEN
Links
  :: LINKS
  :: FREIANZEIGEN
  :: SPENDEN
  :: KONTAKT
English
  :: ENGLISH
  LINKTIPPS
  :: VERBRAUCHER.ORG
  :: LABEL-ONLINE.DE
  :: OEKO-FAIR.DE
:: ZUSATZSTOFFE- ONLINE.DE
Home .. Aktuelles

Abofallen-Betreiber vor Gericht

Am 17. August 2009 verurteilte das Landgericht Göttingen die drei Betreiber einer so genannten Abofalle im Internet wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Die Jurastudenten hatten unter dem Domainnamen fabrik-einkauf.com eine Webseite betrieben. Die Besucher der Seite wurden aufgefordert, ihre persönlichen Daten einzutragen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten. Obwohl das Internetangebot scheinbar kostenlos zu benutzen war erhielten die Besucher anschließend eine Rechnung für ein Abonnement.

Ombudsmann.de rät Internetnutzern zur Vorsicht bei der Angabe persönlicher Daten. Macht ein Internetangebot den Eindruck, kostenfrei nutzbar zu sein, sollten Sie auch keine persönlichen Daten eingeben. Verzichten Sie im Zweifel lieber auf die Nutzung der Informationen, wenn Sie sich nicht sicher sind, daß Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben oder die Informationen kostenlos angeboten werden.

Häufig wird bei diesen Internetangeboten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hinweis auf ein Abonnement versteckt, das mit dem Besuch der Website abgeschlossen würde. Wer dort seine persönlichen Daten richtig eingibt erhält später eine Rechnung, selbst wenn ein Vertrag nicht zustandegekommen ist. Durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens wird den Forderungen Nachdruck verliehen und Verbraucher eingeschüchtert.


 Weitere Informationen

MEHR ZUM THEMA:

Heise online vom 18.12.2010: Zentrale Schlichterstelle für Online-Handel Heise online vom 18.12.2010: Zentrale Schlichterstelle für Online-Handel - 

Enttäuschte...

Abofallen-Anwältin verklagt Abofallen-Anwältin verklagt - Das Amtsgericht Karlsruhe...
Verbraucherzentrale Hamburg: Liste von Abofallen Verbraucherzentrale Hamburg: Liste von Abofallen - Die Verbraucherzentrale...
Bundesgerichtshof: Versandkosten müssen gut wahrnehmbar angegeben werden Bundesgerichtshof: Versandkosten müssen gut wahrnehmbar angegeben werden - 

Amtsgericht München: Kein Widerruf beim Ticketkauf

Amtsgericht München: Kein Widerruf beim Ticketkauf - München, 10.09.2007: "


Gesamtübersicht dieser Rubrik


  TOOLS
  Seite weiterleiten
  Druckversion
  NUR-TEXT-VERSION
  Nur-Text-Version
  SUCHEN & FINDEN
 
  Sitemap

Home  :: Aktuelles  :: Über uns  :: Häufige Fragen  :: Ratgeber  :: Literatur  :: Urteile  :: Gesetzestexte  :: Gütezeichen  :: Negativliste  :: Anmelden  :: Links  :: Freianzeigen  :: Spenden  :: Kontakt  :: English


 © Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. (Bundesverband)