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OLG Hamm: Anscheinsbeweis bei Vorliegen einer mit Passwort gekennzeichneten eBay-Kaufbestätigung

Saarbrücken, 06.03.2007: In der aktuellen Ausgabe von JurPC wird ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht, das sich mit der Beweisführung bei eBay Käufen beschäftigt.
(Urteil vom 16.11.2006 - Az.: 28 U 84/06 OLG Hamm, in: JurPC Web-Dok. 31/2007)

"Ein Anscheinsbeweis dafür, dass eine eBay-Kaufbestätigung, die mit dem Kürzel des Passwortes versehen ist, die Annahme des Kaufangebotes belegt, kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Betreffende bei ebay unter dem Kürzel registriert war und dort auch bereits eine Vielzahl von Geschäften getätigt hat. Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist."
Den Wortlaut des Urteils finden Sie hier:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070031.htm


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