Das Schlichtungsverfahren selbst hat keine Nachteile.
Allerdings müssen die Vertragsparteien unter Umständen trotz Beginn des Schlichtungsverfahrens beachten, dass Verjährungsfristen weiter laufen können und nicht in jedem Fall von dem Schlichtungsverfahren gehemmt werden. Von Bedeutung ist insbesondere die kurze Widerrufsfrist von 14 Tagen, die von den Verbrauchern beachtet werden muss.
ombudsmann.de übernimmt nicht die Pflicht zur Überwachung von Fristen oder zur Belehrung über Fristabläufe und übernimmt auch nicht die Haftung für versäumte Fristen !!
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