Wie vertraulich behandelt ombudsmann.de ihm zugegangenen Informationen?
ombudsmann.de verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit
dem Einigungs- und Schlichtungsverfahren bekannt werdenden Tatsachen vertraulich
zu behandeln und Ergebnisse solcher Verfahren nur unter Wahrung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen anonymisiert auszuwerten.
Diese Vertraulichkeit gilt nicht gegenüber staatlichen Institutionen, z.B. Gerichten, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden, denen gegenüber eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht. Die Vertraulichkeit gilt auch nicht gegenüber Behörden der Strafverfolgung, wenn nach dem Informationsstand von ombudsmann.de ein begründeter Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. ombudsmann.de behält sich außerdem vor, die Namen derjenigen Unternehmen zu veröffentlichen, die sich weigern, an dem angebotenen Einigungs- und Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn nicht ein vergleichbares anderes Schlichtungsverfahren angeboten wird.
|