Die aus der schwedischen Rechtstradition stammende Einrichtung eines Ombudsmannes, einer Ombudsfrau oder einer Ombudsstelle soll dazu führen, dass Beschwerden von Bürgern gegen den Staat oder Unternehmen Gehör verschafft wird.
Es gibt keine einheitliche Ausgestaltung dieses Amtes, sondern unterschiedliche Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen. Allen ist gemeinsam, dass neben Beschwerdeinstanzen und dem Weg zu den Gerichten eine Institution geschaffen wird, die vermittelnd und schlichtend in Konflikte eingreift.
Bei den Ombudsmännern oder Ombudsfrauen handelt es sich häufig um erfahrene und kompetente Personen, die mit einer gewissen Unabhängigkeit und Autorität den Beschwerden nachgehen und ihnen im Fall der Berechtigung auch abhelfen.
Häufig unterwerfen sich die Einrichtungen, die Ombudsmänner bestellen, auch deren Schiedsspruch.
Verwandte Begriffe: Schlichter, Schlichtungsstelle, Einigungsstelle, Vermittler, Schiedsmann, Schiedsgericht, Mediator.
Eine Auswahl von verschiedenen Ombudsmännern und Schlichtungsstellen finden Sie in unseren Links.
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